Bewertungskriterien für den Blumenschmuckwettbewerb
Was wird bewertet?
1. Blumenschmuck an Fenstern (außen), Blumenkästen, Schalen, Kübeln, Trögen, die an den Hausfronten, auf Balkonen, an den Eingängen und in den Vorgärten angebracht und aufgestellt werden und die Vorgärten selbst.
2. Die Pflege der Pflanzen, der Blütenreichtum und der Wachstumsstand.
3. Die Harmonie der Pflanzenfarben und die Abstimmung der Farben.
4. Weiter sollen die Sauberkeit und die umweltfreundliche
Gestaltung der Straßenfront, Garageneinfahrten und
Vorgärten beachtet werden.
Wann besichtigen die Kommissionen?
1. Bewertung etwa Mitte/Ende Juni
2. Bewertung Mitte August
3. Die Schlussbewertung wurde Ende August zusammen mit Vertretern des Landesverbandes der Gartenbauvereine
NRW vorgenommen und wurde besonders stark gewichtet.
4. Der Blumenschmuckwettbewerb wurde im Jahr 2016 zum letzten Male ausgetragen.
Ehrung von Maria Kock, Herbert Stratmann und Mechtild Volmer durch den Vorsitzenden Franz Niederau vom Landesverband der Gartenbauvereine NRW.